Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 

Die Firma xeomed GmbH, Forchheimer Straße 6, 90425 Nürnberg, wickelt ihre Geschäfte aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 

Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedin gungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch xeomed vorherig schriftlich zugestimmt. 

Für die Vertragsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 2 Vertragsabschluss 

Vertragsangebote des Kunden, insbesondere Anfragen, Aufträge und Bestellungen bedürfen der Schriftform. Vertragsangebote des Kunden gelten von xeomed als angenommen, wenn xeomed nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich widersprochen hat. Der Zugang der Annahmeerklärung von xeomed ist entbehrlich. 

Wenn der Kunde von xeomed unterbreitete Angebote nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang annimmt, ist xeomed bis zum Zugang der Annahme zum jederzeitigen Widerruf berechtigt. Als Annahme eines von xeomed gemachten verbindlichen Angebotes gilt auch die Überweisung des von xeomed im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das Konto von xeomed.

Die Schriftform der nach § 2 Punkt 1 abzugebenden Erklärungen gilt als gewahrt, wenn die Erklärungen elektronisch per Email oder per Telefax übermittelt werden. 

§ 3 Vertretungsberechtigung, Unterbeauftragung,

Unterrichtungspflichten 

Mitarbeiter und/oder Beauftragte von xeomed können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von dieser Vereinbarung abweichende Verein- barungen treffen. 

xeomed ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen. 

Der Kunde hat wesentliche Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt-ID, etc.) unverzüglich xeomed mitzuteilen. Lässt diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen durch xeomed erwarten, so kann xeomed die Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen. 

§ 4 Vergütung 

Leistungen von xeomed werden entweder pauschal nach Vergütungsvereinba rung oder auf Honorarbasis nach Zeitaufwand abgerechnet. 

Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für alle Arbeiten die nach Maßgabe des §2 in Auftrag gegeben wurden, die aus nicht durch xeomed zu vertretendem Grund nicht zur Ausführung gelangen, insbesondere auch für die Erstellung von Angebotsunterlagen, Konzepten und Entwürfen, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung zu zahlen. xeomed hat sich jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was sie infolge der Nichtdurchführung des Auftrags an Aufwendungen erspart.

Besteht keine Vergütungsvereinbarung, zahlt der Kunde xeomed ein Honorar nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Für die Abrechnung werden Stundensätze nach folgender Staffel, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. xeomed hat den tatsächlich entstandenen Zeitaufwand nachvollziehbar zu dokumentieren. Derzeit gelten folgende Stundensätze: 

Standard (insb. Online Marketing, SEA, SEO) 155 € / Stunde. Redaktion, Design 130 € / Stunde. Beratung, Schulung und Workshop 275 € / Stunde. Eventuell anfallende Reisekosten und Spesen sind nach folgender Maßgabe hinzu zu rechnen: 
Gefahrene Kilometer 0,40 € Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln laut Beleg. Übernachtungen laut Beleg. Künstlersozialabgaben, Verwertungsrechte, Zölle oder sonstige – auch nachträglich entstehende – Kosten, sind von dem Kunden zu tragen. 

Aufträge an Werbeträger (insbesondere Streuung und Verbreitung, Off- und On line-Medien) können im Namen und auf Rechnung von xeomed erteilt werden. Sämtliche Kosten für Aufträge an Werbeträger sind in Vergütungsvereinbarungen grundsätzlich nicht inbegriffen und sind xeomed vom Kunden zu erstatten. Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt die schriftliche Zustimmung des Kunden zu einem schriftlichen Voranschlag voraus. §2 findet entsprechende Anwendung. Der seitens xeomed insoweit anfallende Aufwand wird dadurch vergolten, dass alle Mittlungsprovisionen (AE-Provisionen), die die werbedurch führenden Unternehmen für die beauftragten Werbemaßnahmen zahlen, bei xeomed verbleiben. Für Aufträge an Werbeträger die keine AE-Provision berück sichtigen (insbesondere Google, Facebook), ist der Aufwand für die Betreuung der Kampagnen vom Kunden zu vergüten. 

Mengenrabatte oder Malstaffeln werden dem Kunden gutgeschrieben. Fallen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Rabatten nachträglich fort, trägt der Kunde die Mehrkosten.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

Besteht eine Vergütungsvereinbarung, erfolgt die Rechnungsstellung zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % nach Abnahme. Regelmäßig wiederkehrende Leistungen (z.B. Suchmaschinenoptimierung) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Bei Vergütung nach Zeitaufwand nach Maßgabe des § 4 Punkt 3 wird monatlich abgerechnet.

Die Kosten für die Streuung und Verbreitung von Werbemaßnahmen (online und offline) hat der Kunde im Voraus zu erstatten. xeomed wird die Rechnungen für die Werbemittelstreuung im Voraus erstellen. Die Zahlung durch den Kunde hat spätestens 10 Arbeitstage vor dem Insertionstermin zu erfolgen. 

Rechnungsbeträge sind nach Erhalt und ohn Abzug sofort fällig. Gerät der Kunde nach erfolgter schriftlicher Mahnung durch xeomed in Zahlungsverzug, ist die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. xeomed behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 

Gerät der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rechnungen in Zahlungsverzug, werden sämtliche ausstehenden Vergütungsansprüche von xeomed sofort fällig. 

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält xeomed sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Ferner steht xeomed ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr ggf. überlassenen Gegenständen in angemessenem Umfang zu, sofern die Interessen des Kunden dadurch nicht unbillig beeinträchtigt werden. Das Zurückbehaltungsrecht kann durch eine geeignete Sicherheitsleistug abgewendet werden.

Das Eigentum an allen dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung über gebenen Sachen bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vorbehalten. 

§ 6 Mitwirkungspflichten, Freistellungsverpflichtung des Kunden, Abnahme 

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere eigene einzubindende Inhalte und Materialien, deren Berücksichtigung er wünscht, in der gemäß Leistungsbeschreibung festgelegten Frist, Form und Qualität zur Verfügung zu stellen, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist xeomed für die Dauer der Verzögerung von der Leistungspflicht befreit. Leistet xeomed dennoch, stellt sie etwaigen Mehraufwand nach Maßgabe des §4 in Rechnung. 

Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. xeomed übernimmt keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft sie nicht die Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Hat xeomed Kenntnis davon, dass beigestellte Materialien Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, ist xeomed berechtigt, die Arbeiten einzustellen. xeomed wird den Kunden in diesem Fall entsprechend informieren.

Sollten Dritte xeomed wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, xeomed von jeder Haftung freizustellen und die xeomed dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen. Die Freistellung gilt auch für Websites, deren Domain im Auftrag des Kunden auf xeomed angemeldet sind und/oder für Websites, die xeomed im Auftrag des Kunden impressumspflichtig betreibt.

§ 7 Gewährleistung, Mängelrüge, Verjährung 

xeomed verpflichet sich nach Maßgabe der gesetzlichen und der nachfolgenden Vorschriften, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. 

Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen und im Verantwortungs bereich von xeomed liegen. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf vom Kunden bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Kunden oder auf Funktionsbeeinträchtigungen durch Hardwaremängel, Umgebungs bedingungen (wie z.B. Suchmaschinen) oder Fehlbedienung beruhen. xeomed gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. 

Ist die Leistung mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. xeomed kann Nacherfüllung durch Nachbesserung erbringen. Ein Recht des Kunden, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Die Nachbesserung erfolgt z. B. durch wiederholte Überprüfung der Ergebnisse, durch Optimierung der Website oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.

Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadenersatz ansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungspflichten gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch xeomed oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

Mängelansprüche und –rechte verjähren in einem Jahr nach Leistungserbringung. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadenersatz- ansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungspflichten gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch xeomed oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 8 Haftung

Das Risiko, dass die nach diesem Vertrag durchgeführten Werbemaßnahmen rechtlich zulässig sind, insbesondere im Einklang mit den Bestimmungen des MPG, HWG, LFBG und UWG stehen, trägt der Kunde. xeomed ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung der Maß nahmen bekannt werden.

xeomed haftet insbesondere nicht wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. xeomed haftet auch nicht dafür, dass die von ihr im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, Leistungen usw. die Schutzvoraussetzungen für die Rechte des geistigen Eigentums erfüllen.

xeomed haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet xeomed nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Sofern xeomed wegen fahrlässigen Verhaltens haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise zu rechnen war:

  • bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme
  • bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.

Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht, soweit xeomed eine Garantie übernommen hat, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich xeomed zur Vertragserfüllung bedient.

Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn xeomed die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von xeomed nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet xeomed nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereit- gehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Pflichten der Vertragspartner ist der Sitz von xeomed. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Nürnberg.

xeomed ist berechtigt im Kundenauftrag erstellte und/oder betriebene Websites ganz oder teilweise nicht verfügbar zu stellen, sie so zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn xeomed von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. 

Der Kunde ist nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fertigstelllungsanzeige und Online Schaltung durch xeomed schriftlich wesentliche Mängel anmeldet. xeomed weist den Kunden im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.